Luft/Wasser-Wärmepumpe als Ersatz Einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung

Erzeugt Ihre Wärme mit viel weniger Treibhausgasen oder weniger als der Hälfte des Stroms.

Wird eine Öl- oder Gasheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe ersetzt, verringert sich der Ausstoss des Treibhausgases CO2. Wird die Wärmepumpe mit erneuerbarem Strom betrieben, ist die Treibhausgasbilanz noch einmal besser. Beim Ersatz einer Elektroheizung können Sie dank der Wärmepumpentechnik das Haus mit der Hälfte oder einem Drittel des Stroms heizen. Wenn Sie dezentrale Elektrospeicher durch eine Wärmepumpe ersetzen und dazu ein neues Wärmeverteilsystem vom Heizkeller in die Wohnräume benötigen, erhalten Sie dafür einen Extra-Förderbeitrag.

Förderbedingungen

Massnahmenspezifische Bedingungen
Thermische Nennleistung: kWth im Betriebspunkt A-7/W35

  1. Die Anlage ersetzt eine Öl-, Gas- oder Elektro-Hauptheizung.
  2. Die Wärmepumpe arbeitet mit Elektromotor.
  3. Anlagen bis 15 kWth: Das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) wird angewendet und die Anlage entsprechend zertifiziert.
  4. Anlagen über 15 kWth: Die Anlage verfügt über ein gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel.
  5. Anlagen über 15 kWth: Die Leistungsgarantie von EnergieSchweiz liegt von einer Fachperson einer Fachfirma unterschrieben vor.
  6. Bei Anlagen ab 100 kWth wird eine fachgerechte Strom- und Wärmemessung installiert.
  7. Der Förderbeitrag wird mit max. 50 Wth installierter thermischer Nennleistung pro m2 EBF bemessen.
  8. Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht. Wenn Sie das Gesuch eingereicht haben, können Sie anschliessend vor Erhalt des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit der Installation beginnen.
  9. Die Kombination mit einem Förderbeitrag «Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat» ist nicht möglich.
  10. Projekte mit mehr als 250 kW werden fallweise beurteilt.
  11. Ab 1.1.2023 bedingt eine Zusicherung für Wärmepumpen im Aussenraum, eine Meldung resp. ein Baugesuch (siehe Abschnitt Meldepflicht für kleine Wärmepumpen im Aussenbereich)

Einzureichende Unterlagen Gesuch

  • Unterschriebenes Gesuchsformular
  • Baugesuchnummer falls die Wärmepumpe baubewilligungspflichtig ist (siehe Meldepflicht für kleine Wärmepumpen im Aussenbereich)
  • Offerte für Luft/Wasser-Wärmepumpe; Hinweis: Die Demontage einer Elektro-, Gas- oder Ölheizung muss mittels Offerte nachgewiesen werden.
  • Anlagen bis 15 kWth: Bestätigung des Installateurs, dass Anlage mit Wärmepumpensystemmodul (WPSM) und Anlagezertifikat ausgeführt wird.
  • Anlagen über 15 kWth: In der Schweiz gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel
  • Evtl. Vollmacht der Eigentümerschaft für Unterschriftsberechtigung einer anderen Person

Einzureichende Unterlagen Abschluss

  • Unterschriebenes Abschlussformular
  • Abschlussrechnung (aus der Rechnung müssen die massnahmenspezifischen Investitionen ersichtlich sein)
  • Anlagen bis 15 kWth: Anlagezertifikat Wärmepumpen-System-Modul
  • Anlagen über 15 kWth: Von einer Fachperson einer Fachfirma unterschriebene Leistungsgarantie von EnergieSchweiz

Meldepflicht für kleine Wärmepumpen im Aussenbereich

Seit 1. Juli 2022 gilt ein Meldeverfahren für kleine Luft/Wasser-Wärmepumpen im Aussenbereich.

Die elektronische Meldung oder das Baugesuch ist beim Bauinspektorat einzugeben

In welchen Situationen ist eine Meldung oder eine Baubewilligung notwendig? Untenstehende Abbildung gibt Aufschluss über das korrekte Vorgehen.

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